Fahrschulwechsel | Ausbildungsbescheinigung
K.96
schrieb am Sonntag, 31. März 2019
Hallo,
ich habe vor 7 Tagen den Ausbildungsvertrag mit meiner vorherigen Fahrschule gekündigt und bin anschließend zu einer anderen gewechselt.
Bei der vorherigen Fahrschule habe ich die vorgeschriebene Stundenzahl an Theorieunterricht besucht und auch die theoretische Prüfung im ersten Anlauf bestanden. Zudem hatte ich dort 2 Fahrstunden, die jedoch rechtlich gesehen nicht ganz ordnungsgemäß abgelaufen sind (Kurzfassung: 1. Fahrstunde war auf dem Weg zum Theorieunterricht direkt Überland, teilweise fast 100km/h gefahren ohne vorherige Erfahrungen.. 2. Fahrstunde war auf dem Rückweg, bei Nacht und dichtem Nebel auf überwiegend unbeleuchteten ländlichen Straßen mit vielen gefährlichen scharfen Kurven und ständig starken Steigungen oder Gefällen.. All das ohne vorheriges Vertrautmachen mit dem Fahrzeug, den Bedienelementen, Sitz-/Spiegeleinstellung etc., es wurde direkt Druck ausgeübt ich solle sofort losfahren. Naja das war nur ein kleiner Auszug meiner negativen Erfahrungen, die ich mit dieser Fahrschule gemacht habe.
Um nun zu meiner Frage zu kommen.. Ich habe bereits auf mehreren Internetseiten gelesen, dass ich bei einem Fahrschulwechsel von meiner vorherigen Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung verlangen darf, in welcher meine Teilnahme am Theorieunterricht sowie bisher geleistete Fahrstunden bescheinigt wird. Hierzu habe ich auch schon entsprechende Muster-Formulare im Internet gefunden.
Habe ich tatsächlich das Recht, eine solche Bescheinigung bei einem Wechsel von der Fahrschule verlangen zu dürfen?
In meinem Kündigungsschreiben habe ich bereits darum gebeten, mir umgehend eine solche Ausbildungsbescheinigung zukommen zu lassen.
Seitdem sind jedoch bereits 7 Tage vergangen, die Fahrschule hat bisher nicht reagiert. Für mich wäre jetzt wichtig zu wissen ob ich tatsächlich ein Recht darauf habe, da ich die Fahrschule ggf. erneut zur Aushändigung auffordern möchte.
(Ich habe übrigens alle Rechnungen immer direkt beglichen, ich schulde der Fahrschule also nichts)
Würde mich sehr freuen wenn mir ein Fachkundiger diese Frage beantworten könnte, vielen Dank schonmal!
Beste Grüße
ich habe vor 7 Tagen den Ausbildungsvertrag mit meiner vorherigen Fahrschule gekündigt und bin anschließend zu einer anderen gewechselt.
Bei der vorherigen Fahrschule habe ich die vorgeschriebene Stundenzahl an Theorieunterricht besucht und auch die theoretische Prüfung im ersten Anlauf bestanden. Zudem hatte ich dort 2 Fahrstunden, die jedoch rechtlich gesehen nicht ganz ordnungsgemäß abgelaufen sind (Kurzfassung: 1. Fahrstunde war auf dem Weg zum Theorieunterricht direkt Überland, teilweise fast 100km/h gefahren ohne vorherige Erfahrungen.. 2. Fahrstunde war auf dem Rückweg, bei Nacht und dichtem Nebel auf überwiegend unbeleuchteten ländlichen Straßen mit vielen gefährlichen scharfen Kurven und ständig starken Steigungen oder Gefällen.. All das ohne vorheriges Vertrautmachen mit dem Fahrzeug, den Bedienelementen, Sitz-/Spiegeleinstellung etc., es wurde direkt Druck ausgeübt ich solle sofort losfahren. Naja das war nur ein kleiner Auszug meiner negativen Erfahrungen, die ich mit dieser Fahrschule gemacht habe.
Um nun zu meiner Frage zu kommen.. Ich habe bereits auf mehreren Internetseiten gelesen, dass ich bei einem Fahrschulwechsel von meiner vorherigen Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung verlangen darf, in welcher meine Teilnahme am Theorieunterricht sowie bisher geleistete Fahrstunden bescheinigt wird. Hierzu habe ich auch schon entsprechende Muster-Formulare im Internet gefunden.
Habe ich tatsächlich das Recht, eine solche Bescheinigung bei einem Wechsel von der Fahrschule verlangen zu dürfen?
In meinem Kündigungsschreiben habe ich bereits darum gebeten, mir umgehend eine solche Ausbildungsbescheinigung zukommen zu lassen.
Seitdem sind jedoch bereits 7 Tage vergangen, die Fahrschule hat bisher nicht reagiert. Für mich wäre jetzt wichtig zu wissen ob ich tatsächlich ein Recht darauf habe, da ich die Fahrschule ggf. erneut zur Aushändigung auffordern möchte.
(Ich habe übrigens alle Rechnungen immer direkt beglichen, ich schulde der Fahrschule also nichts)
Würde mich sehr freuen wenn mir ein Fachkundiger diese Frage beantworten könnte, vielen Dank schonmal!
Beste Grüße